Aufbauseminare
Fahreignungsseminare
Aufbauseminare Fahranfänger
Zu schnell gefahren? Punkte in Flensburg? Führerschein weg?
Halb so wild. Im ASF-Seminar helfen wir dir, sicherer und entspannter unterwegs zu sein. Kein trockener Unterricht, sondern Austausch, Praxisbezug und Tipps, die wirklich was bringen. Melde dich an und bring deine Probezeit wieder auf Kurs.
ASF Seminare
Das ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger) ist eine behördlich angeordnete Maßnahme für Fahrerinnen und Fahrer in der Probezeit. Es wird angeordnet, wenn innerhalb der Probezeit ein schwerwiegender Verkehrsverstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen wurden.
Das Seminar besteht in der Regel aus vier Sitzungen à jeweils 135 Minuten sowie einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Die Teilnahme ist verpflichtend und muss innerhalb der von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzten Frist nachgewiesen werden.
Ziel des ASF-Seminars ist es, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren, Risiken im Straßenverkehr zu erkennen und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Das Seminar erfolgt in kleinen Gruppen durch speziell geschulte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden muss. Eine Nichtteilnahme kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
FES Seminare
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen (2 x 90 Minuten) und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (2 x 75 Minuten).
Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen. Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Mit der Reform werden neue Begrifflichkeiten eingeführt, so wird aus Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister, aus Mehrfachtäter-Punktesystem wird Fahreignungs-Bewertungssystem. Im neuen System kann man bis zu 8 Punkte sammeln, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen (früher 18 Punkte). Dabei kennt das Fahreignungs-Bewertungssystem folgende Maßnahmen:
- Vormerkung bei einem Punktestand von 1 – 3 Punkten:
Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber. - Ermahnung bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten:
Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen. - Verwarnung bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten:
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht. - Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr:
Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.